. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet
. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet
sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L
Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung
Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung
sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L
und befristet auf 12 Monate. Ein längerfristiges Arbeitsverhältnis wird angestrebt, jedoch kann es auch auf Wunsch verkürzt werden. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit
zu besetzen und befristet auf 12 Monate. Auf Wunsch der Hilfskraft kann eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 8
und befristet auf 12 Monate. Ein längerfristiges Arbeitsverhältnis wird angestrebt, jedoch kann es auch auf Wunsch verkürzt werden. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit
zu besetzen und befristet auf 12 Monate. Auf Wunsch der Hilfskraft kann eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 8
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle